Mitgliedschafts- und Förderbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen regeln die Mitgliedschaft und die Förderungsbeiträge im Rahmen der
Forschungsprojekte des Vereins Institut für Synchronizität mit Sitz in 6850 Dornbirn,
Österreich.
§ 2 Vereinsmitgliedschaft
(1) Der Erwerb einer Wellness Sonne, eines Wellness Wasserfilters oder anderer
Projektleistungen ist ausschließlich Vereinsmitgliedern vorbehalten.
(2) Mit Leistung eines Förderungsmitgliedsbeitrags für ein Forschungsprojekt wird
automatisch die Mitgliedschaft im Verein begründet.
(3) Die Mitgliedschaft ist an den Förderungsbeitrag gekoppelt und dient ausschließlich der
Unterstützung des Vereinszwecks: Förderung von Forschung, Wohlbefinden und
ganzheitlicher Gesundheit.
(4) Mitglieder sind Teil der Forschungsprojekte und können an Vereinsaktivitäten
teilnehmen.
(5) Eine Beendigung der Mitgliedschaft ist jederzeit schriftlich möglich.
§ 3 Förderungsbeiträge
(1) Förderungsmitgliedsbeiträge sind je nach gewähltem Forschungsprojekt unterschiedlich
(z. B. Wellness-Sonne, Wellness-Wasserfilter).
(2) Mit dem Beitrag unterstützt das Mitglied die Vereinsforschung. Als Dankeschön stellt der
Verein dem Mitglied die entsprechende Projektleistung (z. B. eine Wellness Sonne mit
Koffer) dauerhaft zur Verfügung.
(3) Förderungsbeiträge sind Nettobeiträge. Da es sich um einen gemeinnützigen Verein
handelt, wird keine Mehrwertsteuer erhoben (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG).
§ 4 Bereitstellung der Forschungsgeräte
(1) Die Geräte (z. B. Wellness Sonne, Wellness Wasserfilter) werden den Mitgliedern
dauerhaft zur Verfügung gestellt.
(2) Eine Rückgabe ist nicht erforderlich, da es sich nicht um einen Kauf, sondern um eine
Förderleistung handelt.
§ 5 Haftung und Sicherheit
(1) Die Wellness Sonne ist kein medizinisches Gerät. Sie ersetzt keine ärztliche Diagnose
oder Behandlung.
(2) Die Anwendung erfolgt eigenverantwortlich. Der Verein übernimmt keine Haftung fürgesundheitliche Ergebnisse oder individuelle Erfahrungen.
(3) Die bekannten Sicherheitshinweise sind strikt einzuhalten (z. B. nicht bei
Herzschrittmachern, Schwangerschaft, Organtransplantationen, am Augapfel etc.).
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Heilversprechen abgegeben werden.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Förderungsbeiträge können per Vorkasse/Überweisung, über Zahlungsanbieter (z. B. Klarna, PayPal), per Kreditkarte oder Sofortüberweisung beglichen werden.
(2) Bei Ratenzahlungen gelten ausschließlich die Bedingungen des jeweils gewählten Zahlungsanbieters. Der Verein verrechnet selbst keine Zinsen für Ratenzahlungen. Etwaige Zinsen fallen ausschließlich beim Zahlungsanbieter (Klarna, Paypal) an und werden nicht vom Verein erhoben.
(3) Der Mitglieds- und Förderungsbeitrag gilt mit Zahlungseingang als geleistet.
§ 7 Rücktrittsrecht
(1) Da es sich bei den Förderungsbeiträgen um vereinsinterne Unterstützungsleistungen handelt, besteht kein gesetzliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht gemäß Konsumentenschutzgesetz.
(2) Der Verein kann jedoch auf freiwilliger Basis in Einzelfällen eine Rückgabe oder einen Umtausch akzeptieren. Dies bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.
§ 8 Gewährleistung und Garantie
(1) Auf Forschungsgeräte wie die Wellness Sonne oder den Wellness Wasserfilter wird eine Gewährleistung von 24 Monaten für Herstellungs- und Materialfehler gewährt.
(2) Keine Gewährleistung besteht bei unsachgemäßer Nutzung oder Schäden durch Missachtung der Sicherheitshinweise.
(3) Eine Garantie im handelsrechtlichen Sinne wird nicht übernommen.
§ 9 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Mitgliedschaft und
Verwaltung der Förderungsbeiträge verarbeitet. Details sind in der Datenschutzerklärung
geregelt.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt österreichisches Vereinsrecht.
(2) Gerichtsstand ist Dornbirn, sofern gesetzlich zulässig.
(3) Änderungen dieser Bedingungen werden den Mitgliedern rechtzeitig bekanntgegeben.
Kontakt:
Institut für Synchronizität
Schlössleweg 4, 6850 Dornbirn
E-Mail: info@wellness-sonne.com